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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Sie zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 Euro, eine monatliche Verwaltungspauschale in Höhe von 30,00 bzw. 35,00 Euro (SEJ) sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro.

Wir erheben an unserer Fachakademie kein Schulgeld. Der Freistaat Bayern übernimmt den Schulgeldersatz in Höhe von 110,00 Euro. Weitere Kosten der Ausbildung finanziert der Freistaat Bayern mit dem klassenbezogenen Zuschuss.

Förderung

Die zwei Studienjahre an der Fachakademie sind über die Agentur für Arbeit förderfähig.
Erzieher*innen im Anerkennungsjahr verdienen je nach Trägertarif i. d. R. 80 % des Erziehergehalts.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu bekommen.

Wer sich für die Erzieherausbildung entscheidet, wird seit 1. August 2020 mit dem geänderten Aufstiegs-BAföG noch besser unterstützt. Angehende Erzieher*innen erhalten in den beiden Jahren der Ausbildung ein so genanntes Aufstiegs-BAföG in Höhe von bis zu 892 Euro monatlich. Hinzu kommen weitere Beträge für Verheiratete, Kinder und Alleinerziehende. Diese Beträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Nähere Informationen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de. Dort finden Sie auch einen Förderrechner.

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.